[Nr. 4 / 30.01.2023 / Gemeinderat]
Automatische Teilaufhebung der Schulden mit einem Restbetrag bis zu eintausend Euro der einzelnen Lasten, welche der staatlichen Einhebungsagentur vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2015 anvertraut wurden. Ausübung der Option, die Aufhebungsmaßnahme gemäß Artikel 1 Absatz 229 des Gesetzes vom 29. Dezember 2022, Nr. 197 nicht anzuwenden