[Nr. 154 / 20.04.2023 / Gemeindeausschuss]
Einnahmen von Strafen in Folge der Feststellung von Übertretungen der Geschwindigkeitsbegrenzungen im Jahr 2022: Überweisung von 50 % an die Autonome Provinz Bozen im Sinne von Art. 142, Abs. 12-bis des Legislativdekretes vom 30.04.1992, Nr. 285 i.g.F.